Wir bieten interessante Investmentmöglichkeiten in allen Asset-Klassen und Bundesländern an. Um Verkäufer und Käufer zügig zusammenzuführen, sind die Kontakte zu den potentiellen Investoren, sowie die permanente und sorgfältige Korrektur wechselnder Einkaufskriterien für uns und alle Beteiligten wichtig. Damit wir einen nachhaltigen Erfolg unserer Vermittlungstätigkeit gewährleisten können, nimmt diese Daueraufgabe einen erheblichen Teil unserer täglichen Arbeitszeit in Anspruch. Voraussetzungen dafür sind ein ständiger Datenabgleich und Datenpflege.
Daher ist die unaufgeforderte Übersendung wechselnder Ankaufsprofile durch institutionelle Investoren für uns und alle Beteiligten äußerst sinnvoll, zumal sich die Einsender dadurch einen zeitlichen Vorsprung zu Informationen über neue Verkaufsobjekte sichern.
Für die durch uns zum Kauf angebotenen Objekte bestehen grundsätzlich von den Eigentümern erteilte Alleinaufträge. Wir vermeiden auf diese Weise lästige Doppelansprachen bei den Kaufinteressenten, auch im Zusammenhang mit tatsächlicher oder vermeintlicher „Vorkenntnis“.
Die Verkaufsobjekte werden von uns - bevor wie sie anbieten - in Hinblick auf eine realistische Vermarktbarkeit kritisch geprüft und durchkalkuliert.
Dabei verwenden wir die gleichen betriebswirtschaftlich – kalkulatorischen Rechenmethoden, wie sie auch von Kaufinteressenten im Rahmen einer „due-diligence“- Prüfung zum Ansatz kommen.
Diese Objektprüfungen werden von uns aufgrund unterschiedlicher Ansätze aus den jeweils verschiedenen Perspektiven potentieller Investoren durchgeführt, so als wären wir selbst die Kaufinteressenten. Nur auf diese Weise ersparen wir uns und unseren Investoren sinnlose Zeitverschwendung durch die Beschäftigung mit fragwürdigen und uninteressanten Verkaufsobjekten.
Erfahrungsgemäß werden Verkaufspreise dennoch von den Verkäufern meist etwas zu hoch angesetzt. Das wissen wir zwar genau, wollen jedoch den allgemein üblichen Verhandlungsritualen und Preisfindungen nicht vorgreifen. Zudem bleibt dadurch der Weg zu konkurrierenden Angeboten offen.
Letztlich entscheidet immer ein marktgerechtes, angemessenes Kaufangebot über die Bereitschaft der Veräußerer, einen Kaufvertrag zu beurkunden.
Wir freuen uns auf eine Zusammenarbeit!